Informationen im Hinblick auf das Recht rund um das Tier bzw. den Hund
Hunde bereichern auf vielfältige Art und Weise unser Leben, ob als Familienhund, Wachhund, Jagdhund oder Therapiehund.
Leider sind sich die Hundemenschen nicht bewusst, dass
mit der Hundehaltung vielfältige rechtliche Probleme
einhergehen können. So ergeben sich rechtliche Fragen und
Probleme bereits alleine im Hinblick auf die Haltung eines
Hundes, aber auch bei der Konfrontation mit anderen
Hundemenschen und ihren Hunden.
Ich würde mir nie anmaßen, wie es leider einige Kolleginnen
und Kollegen tun, mich als Spezialist im Tierrecht bzw.
Hunderecht zu titulieren. Dies ist ganz einfach darin
begründet, dass es dieses Rechtsgebiete nicht gibt. Das
„Recht rund um den Hund“, wie auch mein entsprechender
Vortrag heißt, den ich im regelmäßigen Abständen halte,
spiegelt sich in vielen Rechtsgebieten wieder, wie z. B. dem
Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Familienrecht, dem
Verwaltungsrecht und dem Versicherungsrecht. Ich nehme für
mich in Anspruch, dass ich in diesen Rechtsgebieten schon
etliche Fälle bearbeitet habe und entsprechende Kenntnisse
und Erfahrungswerte vorweisen kann.
Als Rechtsanwalt für das Recht „Rund um den Hund“ biete ich
ihnen folgende Dienstleistungen an:
1. Zivilrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. Inanspruchnahme durch Dritte bei Schäden, die
durch ihren Hund verursacht wurden (Tierhalter- und
Tierhüterhaftung).
Wie z. B. dem Kauf eines Hundes oder dem Anschluss von
Tierschutzverträgen sowie Pflegeverträgen.
Wie z. B. bei der Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen
2. Strafrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. die Verteidigung in Strafverfahren, die aufgrund
eines Verhaltens ihres Hundes gegen sie eingeleitet wurden.
Wie z. B. die Erstattung von Strafanzeigen und
Strafanträgen, weil sie Opfer einer Hundeattacke geworden
sind.
3. Familienrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse an
ihrem Hund im Falle von Trennung und Scheidung.
Wie z. B. die Prüfung von Unterhalts- und Umgangs- sowie
Aufwandsersatzansprüchen im Falle von Trennung und
Scheidung.
4. Verwaltungsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. Einstufung ihres Hundes als gefährlicher Hund nach
den Landesgesetzen für gefährliche Hunde.
Wie z. B. bei der Verfügung von Leinen- und Maulkorbzwang,
Wesenstest und Untersagung der Hundehaltung.
Wie z. B. dem Erlass belastender Verwaltungsakte durch
Veterinär- und Ordnungsämter.
Wie z. B. Antrags- und Genehmigungsverfahren für
Hundetrainer und andere Adressaten des § 11
Tierschutzgesetz.
5. Versicherungsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. die Geltendmachung von Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüchen gegenüber
Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
Wie z. B. die Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen
die eigene Tierhalterhaftpflicht-, die Tierkranken- und
Tier-OP-Versicherung.
6. Vereinsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. die Gründung eines Tierschutzvereins oder einer
Tierschutzorganisation.
Wie z. B. der Entwurf der Vereinssatzung.
Wie z. B. der Vertretung der Tierschutzvereine und -verbände
gegenüber Städten und Gemeinden.
Wie z. B. der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen.
7. Arbeitsrechtliche Fallkonstellationen
Jedes Jahr am letzten Donnerstag im Juni veranstaltet der
Deutsche Tierschutzbund den Aktionstag „Kollege Hund“, an
dem ich mit meiner Anwaltskanzlei seit über 10 Jahren
teilnehme. Nun bin ich in der glücklichen Lage, dass ich als
selbständiger Rechtsanwalt alleine darüber entscheide, ob
Hunde in meiner Anwaltskanzlei geduldet sind oder nicht. Im
Falle meines eigenen Hundes ist hier eine Dauerduldung
gegeben. Aber gerade in mittelständischen und
Großunternehmen ist es nicht immer so einfach, dass der Hund
am Arbeitsplatz geduldet wird. Dies bedarf der Vereinbarung
und der Aufstellung von rechtlichen Regeln.
Sollten Sie ihr rechtliches Problem rund um ihren Hund in
meinem Dienstleistungsangebot nicht finden, so wenden sie
sich doch einfach unter Telefon: 06232/9901371 oder E-Mail:
kanzlei@ra-mueller.com an mich.
Wuffige Grüße
Winfried Müller
Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Hetzelstraße 1, 67346 Speyer